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Beim Joggen Bogen laufen
Ein Jogger muss einem Hund notfalls in einem Bogen ausweichen oder das Tempo verringern. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Andernfalls riskiert der Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung.
Nach Auffassung des Gerichts ist nur das Ausweichen eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes (Az.: 5 U 27/03).
Damit gab das OLG der Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines Joggers nur zum Teil statt.
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